25.05.2021
Gesundheit — Antwort — hib 689/2021
Keine Korrekturwünsche des Ministeriums an Medien
Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im November 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/29533) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28994) der AfD-Fraktion hervor.
Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.