28.06.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 847/2021

2019 mehr Auskunftsverlangen der Nachrichtendienste

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2019 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/30658) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2019 insgesamt 82 Auskunftsverlangen (2018: 78) durchgeführt, „von denen 250 Personen betroffen waren (143 Hauptbetroffene, 107 Nebenbetroffene), sowie 22 IMSI-Catcher-Einsätze mit 29 betroffenen Personen“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 110 auf 104 verringert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 199 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2019 von den Maßnahmen 279 Personen betroffen gewesen.

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