Keine Korrekturbitten des BMJV im 3. Quartal 2020
Recht und Verbraucherschutz/Antwort - 07.07.2021 (hib 875/2021)
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im 3. Quartal 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30894) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30361). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.