07.07.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 875/2021
Keine Korrekturbitten des BMJV im 3. Quartal 2020
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im 3. Quartal 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30894) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30361). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.