24.09.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1036/2021

Nutzung von Löschfahrzeugen

Berlin: (hib/STO) Um die Nutzung von Löschfahrzeugen des Typs LF 16-TS geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32462) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32163). Darin schrieb die Fraktion, diese Löschfahrzeuge, die in einigen Bundesländern für den Katastrophenschutz im Dienst seien, würden aufgrund ihres Alters „schon als ,Oldtimer' bezeichnet, da die Erstzulassung bereits 1993 erfolgte“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, erfüllen die im Bundesbestand befindlichen Löschgruppenfahrzeuge des genannten Typs „die Qualitätsansprüche des Bundes zur Brandbekämpfung im Zivilschutz, die der Bund zum Zeitpunkt der Beschaffung unter Berücksichtigung des damaligen Entwicklungsstandes der Technik stellen konnte“. Trotzdem genügten sie im Gesamtsystem auch aktuell noch den Qualitätsansprüchen des Bundes für die besonderen Anforderungen im Zivilschutz. Auch könnten die im Bundesbestand befindlichen LF 16-TS mit ihrem Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz eingesetzt werden.

Marginalspalte