29.05.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 349/2024

Bundesregierung zu Nachhaltigkeit im BMBF

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesverwaltung soll ihre Vergaben nachhaltig und klimafreundlich gestalten. Das geht aus einer Antwort (20/11405) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11186) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Rechtliche Verpflichtungen hierzu ergeben sich unter anderem aus Paragraf 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen sowie aus Paragraf 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Etwaige Regelungen gelten jedoch nicht für Forscherinnen und Forscher oder Selbstständige, die im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden, schreibt die Bundesregierung.

Auf die Frage der Unions-Abgeordneten nach dem vom BMBF genutzten Toilettenpapier erklärt die Bundesregierung, dass dieses nach dem Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft ausgezeichnet sei. Auch der Kaffee für den „Servierdienst“ des BMBF, trage ein Fair Trade Label, schreibt die Bundesregierung.

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