Länder können Drug-Checking-Modellprojekte umsetzen
Berlin: (hib/PK) Um Drogenkonsumenten zu schützen, hält die Bundesregierung sogenannte Drug-Checking-Modellprojekte für sinnvoll. Die Untersuchung von Substanzproben von Drogenkonsumenten könne den Gesundheits-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden genauere Erkenntnisse darüber vermitteln, welche Stoffe auf dem Drogenmarkt gehandelt werden und sie in die Lage versetzen, vor gefährlichen Stoffen und neuen Trends zu warnen, heißt es in der Antwort (20/12902) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12654) der Gruppe Die Linke.
Die Umsetzung von Drug-Checking-Modellvorhaben obliege den Ländern. Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seien die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für solche Projekte über ein von den Ländern festzulegendes Erlaubnisverfahren geregelt. Die Landesregierungen seien verpflichtend dazu ermächtigt worden, mittels einer Rechtsverordnung die weiteren Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung und das Erlaubnisverfahren zu regeln. Es liege in der Hand der Länder, diese Möglichkeit zu nutzen und damit die Datengrundlage zu verbessern.