Kritik des Bundesrats an Finanzierung des Deutschlandtickets
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat fordert Änderungen am Regierungsentwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/12773), bei dem es um die Finanzierung des Deutschlandtickets geht. Das wird in einer Stellungnahme der Länderkammer deutlich, die gemeinsam mit der Gegenäußerung der Bundesregierung als Unterrichtung (20/13168) vorliegt.
Mit dem Gesetz soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. Zudem ist darin eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erfolgen.
Diese Nachweispflicht stößt auf Kritik des Bundesrats. Die geplante „Kreditgewährung“ sei nur hinnehmbar, „wenn die vorbehaltlose Auszahlung der einbehaltenen Mittel im Jahr 2026 sichergestellt ist“. Die derzeitige Regelung eröffne jedoch Interpretationsspielraum, schreibt die Länderkammer. Sie könne auch dahingehend ausgelegt werden, dass die vollständige Auszahlung im Jahr 2026 nur bei rechtzeitiger und vollständiger Vorlage der abschließenden Verwendungsnachweise durch sämtliche Länder erfolgt und es anderenfalls nicht zur Auszahlung kommt.
„In diesem Fall würden den Ländern aber ihnen verfassungsgemäß zustehende Mittel vorenthalten werden“, heißt es in der Vorlage. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung eine Prüfung an, „ob den Ländern bei der Nachweisführung Erleichterungen gewährt werden können“.
Auch dem Ausschluss einer Nachschusspflicht des Bundes widersprechen die Länder und fordern, die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen. Dem stimmt die Regierung nicht zu. Mit der Formulierung des Gesetzentwurfs sei eine ausdrückliche Regelung beabsichtigt, dass der Finanzierungsanteil des Bundes in den Jahren 2023 bis 2025 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich begrenzt bleibt und keine Nachschusspflicht des Bundes besteht, heißt es in der Gegenäußerung.
Die mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 ebenfalls intendierte Begrenzung des Finanzierungsanteils der Länder könne aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht gesetzlich geregelt werden, „sondern kann nur über eine entsprechende Preisgestaltung des Tickets im Jahr 2025 ausgesteuert werden“.
Das vorgesehene Verbot, eine Preissenkung von Deutschlandtickets auf Länderebene - zum Beispiel als Schülerticket zum Deutschlandticket - aus regulären Regionalisierungsmitteln finanzieren zu dürfen, wie im Gesetzentwurf festgeschrieben, kann aus Sicht des Bundesrates ebenfalls nicht hingenommen werden. Dies greife in die Länderhoheit ein, verringere zudem den Absatz und erhöhe so das Defizit des Deutschlandtickets zu Lasten von Bund und Ländern, schreibt die Länderkammer.
Die Bundesregierung hält an der Regelung gleichwohl fest. Paragraf 9 Absatz 6 Regionalisierungsgesetz (RegG) enthalte bereits die Regelung, dass weitergehende Tarifmaßnahmen der Länder in Verbindung mit dem Deutschlandticket nicht aus Regionalisierungsmitteln nach Paragraf 5 RegG finanziert werden dürfen. Es handle sich insofern lediglich eine Klarstellung. Betroffen sei unter anderem der zusätzliche Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sollten, sofern die Durchführung gewünscht ist, vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln finanziert werden“, schreibt die Bundesregierung.
Den Wunsch des Bundesrates, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen, teilt die Bundesregierung. Das Verfahren laufe und werde im Rahmen des Möglichen beschleunigt, heißt es in der Gegenäußerung.
Zur Erwartung der Länderkammer, dass sich der Bund an einer auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets auch für den Zeitraum ab 2026 hälftig beteiligt und hierzu zeitnah ein erneutes Gesetzgebungsverfahren einleitet, schreibt die Regierung: Für eine längerfristige Finanzierung des Deutschlandtickets gebe es derzeit umfassende Vorarbeiten und Abstimmungen unter Einbezug der Länder und von Branchenvertretern als Grundlage für ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025.