22.10.2024
Inneres und Heimat — Antwort — hib 727/2024
Delikte der 28 nach Afghanistan abgeschobenen Straftäter
Berlin: (hib/STO) Über Delikte der Ende August nach Afghanistan abgeschobenen 28 afghanischen Straftätern berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13352) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13080). Danach lagen Angaben der Länder zufolge gegen die am 30. August 2024 nach Afghanistan zurückgeführten Personen strafrechtliche Verurteilungen insbesondere wegen „Mord, Totschlag, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung (auch als besonders schwerer Fall), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Raub, besonders schwerer Raub und schwere Brandstiftung“ vor.