Gruppe Die Linke legt Mietwuchergesetz vor
Berlin: (hib/MWO) Die Gruppe Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur effektiven Verfolgung von Mietwucher (Mietwuchergesetz) (20/13294) vorgelegt. Danach soll das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 angepasst und verschärft werden, um einen erweiterten Anwendungsbereich für die Norm zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus solle der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden.
Zur Begründung heißt es, aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei Mietbeginn und über Mieterhöhungen seien in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStrG 1954), das zum einen dem Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft sowie zum anderen dem individuellen Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen solle, sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden.