29.10.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 738/2024

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Berlin: (hib/NKI) Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten der Europäischen Union (EUDR) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/13473) der CDU/CSU-Fraktion. Mit den Umsetzungsfristen zum 30. Dezember 2025 beziehungsweise 30. Juni 2026 müssen demnach Waldbesitzer in Deutschland - unabhängig von der Betriebsfläche - ihre Holzprodukte mit Geolokalisationsdaten versehen und an die EU melden.

Die Bundesländer hätten bereits mit parteiübergreifender Einigkeit in einem Bundesratsbeschluss vom 17. Mai 2024 festgehalten, dass die EUDR aufgeschoben und maßgeblich überarbeitet werden müsse, schreiben die Fragesteller. Anfang Oktober 2024 habe auch die Europäische Kommission den Vorschlag gemacht, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate zu verschieben.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung bei der EUDR ebenfalls inhaltlichen Überarbeitungsbedarf sieht. Außerdem soll die Bundesregierung Stellung dazu nehmen, inwiefern bis zum Ende der Umsetzungsfrist der EUDR gewährleistet werden kann, „dass die bürokratischen Anforderungen für Waldbesitzer und Forstbetriebe sowie kleine und mittlere Holz- und Papierunternehmen umsetzbar sind, rechtlich sowie digital“, heißt es in der Kleinen Anfrage.