Einsatz externer Personen im Auswärtigen Amt
Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2023 sind insgesamt 16 sogenannte externe Personen bei obersten Bundesbehörden beziehungsweise deren Dienststellen im Geschäftsbereich im Einsatz gewesen - darunter auch im Auswärtigen Amt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/289(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/71(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur „Lobbyarbeit im Auswärtigen Amt“ hervor. Deren Begriff des „externen Mitarbeiters“ macht sich die Bundesregierung unter Verweis auf die Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 nicht zu eigen und schreibt von externen Personen, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Ministerien kennenlernen können. Nicht erfasst seien sogenannte externe Berater.
Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Einsatz externer Personen in einigen Bereichen nicht zulässig, darunter in leitenden Funktionen und bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten.