Frühwarnsystem bei Arzneimittel-Lieferengpässen
Berlin: (hib/PK) Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.
Es seien dabei zusätzlich Produktions- und Lagerdaten für die jeweils kommenden sechs Monate berücksichtigt worden. Die Basisplattform des Frühwarnsystems, zu der die vollautomatisierte Zusammenführung unterschiedlicher Datenquellen gehöre, sei seit dem zweiten Quartal 2025 verfügbar.
Da das Frühwarnsystem darauf abziele, für jegliche Arzneimittel die Versorgungsrisiken vorherzusagen, seien erreichte Entwicklungsstufen immer unmittelbar für alle Arzneistoffe von bestimmtem Interesse verfügbar. Zusätzlich würden bei der Entwicklung des Frühwarnsystems auch europäische Vorgaben berücksichtigt.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollte den Angaben zufolge gezielt die Versorgung mit Arzneimitteln zur Anwendung bei Kindern verbessert werden. Nach den beim BfArM vorliegenden Daten habe sich in diesem Bereich die Versorgungslage signifikant verbessert.