Rückzahlungsforderungen von Corona-Hilfen an Schweinehalter
Berlin: (hib/NKI) Die Corona-Überbrückungshilfen (Programme I bis IV, Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2022) wurden für 4.677 schweinehaltende Betriebe mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen gewährt. Die Corona-Härtefallhilfen haben 3.237 Antragsteller erhalten, entweder durch einen direkten Antrag im Programm oder durch Umwidmung der ursprünglichen Anträge auf Überbrückungshilfe in Anträge auf Härtefallhilfe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/688) auf eine Kleine Anfrage (21/482) der AfD-Fraktion.
Im Rahmen der derzeit laufenden Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurden zum Stand 6. Mai 2025 in Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe) bisher 779 Schlussabrechnungen von schweinehaltenden Betrieben final beschieden, heißt es in der Antwort. Dabei sei es bundesweit in bisher 274 Fällen (35 Prozent) zu Rückforderungen gekommen. In 150 Fällen (19 Prozent) konnte die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In 355 Fällen (46 Prozent) erhalten schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung. In Schlussabrechnungspaket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) seien bisher 106 Schlussabrechnungen von schweinehaltenden Betrieben final beschieden worden. Dabei kam es bundesweit bisher in 23 Fällen zu Rückforderungen. In 18 Fällen (17 Prozent) konnte die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In 65 Fällen (61 Prozent) erhalten schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung.