Verfahren zur Altersbestimmung mit Ultraschall
Berlin: (hib/PK) Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion mit Geld aus dem Bundeshaushalt zur Praxisreife gebracht werden. Die zuständigen Gebietskörperschaften entschieden derzeit im eigenen Ermessen über den Einsatz der medizinischen Methodik zur Altersbestimmung in Fällen, in denen Zweifel an der behaupteten Minderjährigkeit bestünden, heißt es in einem Antrag (21/772) der Fraktion.
Die Ultraschalluntersuchung sei im Vergleich zu Röntgenbildern kostengünstig, verursache keine Strahlenbelastung und sei mobil einsetzbar. Allerdings sei auch beim Ultraschall die Aussagekraft der Ergebnisse eingeschränkt.
Der Bund habe bereits ein Projekt gefördert, um festzustellen, ob das Alter von jungen Erwachsenen auch mit Ultraschall bestimmt werden könne. Trotz vielversprechender Ergebnisse sei das Projekt aus haushälterischen Gründen nicht weiter verfolgt worden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, aus dem Haushalt ausreichende Mittel bereitzustellen, um das Ultraschallverfahren zur Praxisreife zu entwickeln.