Förderverfahren „Demokratie leben!“ erläutert
Berlin: (hib/SCR) In ihrer Antwort (21/1147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/949) beschreibt die Bundesregierung das Verfahren zur Projektförderung im Programm „Demokratie leben!“. Sie verweist auf die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der Förderrichtlinie. Projekte würden anhand festgelegter Kriterien ausgewählt und geprüft; bei Verstößen könnten die Förderung eingestellt oder Mittel zurückgefordert werden.Ž
In ihrer Anfrage hatte sich die AfD-Fraktion nach der Förderpraxis erkundigt. Anlass war eine Äußerung von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) auf der Plattform „X“, wonach „in weiten Teilen sinnvolle Projekte gefördert werden“. Die AfD wollte unter anderem wissen, wie hoch der Anteil „sinnvoller“ Projekte war.