25.08.2025
Verkehr — Antwort — hib 361/2025
Gesetzesänderungen an den Bedarfsplänen „nicht erforderlich“
Berlin: (hib/HAU) Das Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) zeigt laut Bundesregierung, „dass die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung in ihrer Gesamtheit angemessen und weiterhin erforderlich sind“. Auch der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen werde in seiner Gesamtheit nicht infrage gestellt, heißt es in der Antwort der Regierung (21/1261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/945). Somit seien Gesetzesänderungen an den drei Ausbaugesetzen beziehungsweise Bedarfsplänen „aus fachlicher Perspektive derzeit nicht erforderlich“, teilt die Bundesregierung mit.