03.09.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 380/2025

Transparenz bei nicht beitragsgedeckten Leistungen

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sorgt nach eigener Aussage für ausreichende Transparenz über die Höhe der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der Rentenversicherung. In einer Antwort (21/1419) auf eine Kleine Anfrage (21/1247) der AfD-Fraktion betont sie, auf entsprechende Einwände des Bundesrechnungshofs adäquat reagiert zu haben. Sie schreibt dazu, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) einen Bericht zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen erstellt und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 27. Februar 2025 übermittelt habe. In dem Bericht würden die nicht beitragsgedeckten Leistungen in der engen und erweiterten Abgrenzung für das Jahr 2023 dargestellt und begründet. Zudem sei die methodische Vorgehensweise dieser Abschätzung erläutert worden. „Ebenfalls ist nun klarer, welche Leistungen in welcher Höhe die Rentenversicherung zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben erbringt und wie sich die Höhe der Bundeszuschüsse dazu verhält“, schreibt die Bundesregierung.