Regierung will Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen
Berlin: (hib/HAU) Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes“ (21/1498) vollziehe Änderungen im Unionsrecht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten.
Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten unionsrechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.
Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen.
Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht.