Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ
Berlin: (hib/STO) Die Statistik zur Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1624). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesamt für Justiz die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach habe der Generalbundesanwalt im Jahr 2023 vier Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im richterlichen Beschluss angeordnet bekommen und drei Eingriffe in IT-Systeme tatsächlich durchgeführt.
Zudem habe er im Jahr 2023 in zwei Verfahren Einsätze der Online-Durchsuchung angeordnet, sechs Erstanordnungen und 13 Verlängerungsanordnungen erlassen und zwei Eingriffe in IT-Systeme tatsächlich durchgeführt, schreiben die Abgeordneten weiter. Wissen wollen sie unter anderem, wie viele Geräte von wie vielen betroffenen Personen jeweils in den Anordnungen benannt wurden und wie viele von den durchgeführten Maßnahmen betroffen waren.