02.10.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 462/2025

Asylverfahren von Personen mit Schutzstatus in Griechenland

Berlin: (hib/STO) „Asylverfahren von Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1878). Danach kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von 16. April dieses Jahres (BVerwG 1 C 18.24) zu dem Ergebnis, dass „männlichen, alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland könnten daher nach Paragraf 29 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt werden.

Wissen will die Fraktion, in wie vielen Asylverfahren von Personen mit Schutzstatus in Griechenland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Ende September Unzulässigkeitsentscheidungen nach dem Asylgesetz getroffen hat. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie groß die Gruppe der Personen mit einem Schutzstatus in Griechenland Ende vergangenen Monats insgesamt war.