06.10.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 467/2025

Entwurf für Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Berlin: (hib/NKI) Der Ausbau von Geothermieanlagen soll beschleunigt, das Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher vereinfacht und der Einsatz erneuerbarer Wärme vorangetrieben werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) vor, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten wird.

Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Erschließung des energetischen Potentials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen.

Dafür sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente optimal ergänzten. Vor allem der Vereinfachung und der daraus folgenden Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, komme „eine zentrale Rolle“ zu.

Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.

Zudem soll der Gesetzentwurf Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2024/1788 umsetzen. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren zu erteilen ist.

Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern.