09.10.2025 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 495/2025

Bundesrat will Änderungen bei CCS-Technologie

Berlin: (hib/NKI) Die Forderungen des Bundesrates für Änderungen bei Gaskraftwerken im Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (21/1494) werden von der Bundesregierung abgelehnt. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2077) der Bundesregierung hervor.

Der Bundesrat hatte ausdrücklich begrüßt, dass Kohleverstromungsanlagen ein Anschluss an ein CO2-Leitungsnetz versagt wird, und gefordert, diese Regelung „dringend“ auch auf fossile Gaskraftwerke zur Stromerzeugung anzuwenden. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag jedoch ab. Nach dem Gesetzentwurf sei ein gesetzlicher Ausschluss nur für Kohle vorgesehen, nicht für Erdgas. Ein Ausschluss für Kohle soll erfolgen, da hier ein Ende der Nutzung durch den Kohleausstieg gesetzlich festgelegt sei. Die Nutzbarkeit von Kohlendioxidspeicherung (CCS-Technologie) für Gaskraftwerke werde derzeit im Rahmen der Kraftwerksstrategie geprüft.