20.10.2025 Inneres — Antwort — hib 531/2025

Gewaltkriminalität mit tatverdächtigem Zuwanderer

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Fälle von Gewaltkriminalität mit mindestens einer tatverdächtigen Person mit dem Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2202) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1875). Danach wurden im vergangenen Jahr 26.329 solcher Fälle registriert nach 25.209 im Vorjahr und 21.296 im Jahr 2022. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als tatverdächtige „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.