30.10.2025 Inneres — Unterrichtung — hib 555/2025

Bundesrat will Überarbeitung des „GEAS-Anpassungsgesetzes“

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/2460) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (21/1848) vor. Darin stellt der Bundesrat unter anderem fest, dass die im Entwurf des „GEAS-Anpassungsgesetzes“ vorgesehene Aufgabenverteilung durchgehend zulasten der Länder und Kommunen gehe. „Neue Aufgaben werden weitestgehend den Ländern übertragen, während der Bund nur ein Minimum von Zuständigkeiten übernehmen will“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Gesetzentwurf sei daher umfassend zu überarbeiten.

Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass die vorgesehene Aufgabenverteilung dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüge entspreche. Aus ihrer Sicht sei die Auffassung des Bundesrates daher abzulehnen.

Daneben erkennt die Bundesregierung in einer Vorbemerkung an, „dass die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für alle staatlichen Ebenen mit einem hohen organisatorischen und teils auch finanziellen Aufwand verbunden ist“. Sie sei bestrebt, „im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit den Ländern effiziente und praxistaugliche Lösungen zu finden“, heißt es in der Vorbemerkung weiter.

Die elf EU-Gesetzgebungsakte zur GEAS-Reform waren am 14. Mai 2024 beschlossen worden und werden Mitte kommenden Jahres anwendbar. Die Rechtsakte sehen zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen; ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Von der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben sind insbesondere das Asyl- und das Aufenthaltsgesetz betroffen.