Vorkehrungen für Sicherheit in der Telematikinfrastruktur
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (21/2526) auf eine Kleine Anfrage (21/2179) der Linksfraktion zur Sicherheit der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Auf die TI zugegriffen werde nur durch Komponenten, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) zugelassen wurden.
Teil der Zertifizierung sei insbesondere die Bewertung der sicheren Lieferketten, heißt es in der Antwort. Die Namen der zugelassenen Komponenten (Kartenterminals, Konnektoren und TI-Gateways) und ihre Hersteller würden von der gematik veröffentlicht. Die gematik arbeite eng mit dem BSI zusammen, um die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern und an neue Bedrohungslagen anzupassen.