11.11.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 602/2025

Gewalt gegen Frauen oben auf der Agenda

Berlin: (hib/CHE) Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, ist ein zentrales Ziel der Politik der Bundesregierung. Das wird in einer Antwort (21/2576) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (21/2345) der Fraktion Die Linke deutlich. Darin betont die Regierung zum Beispiel: „Mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Im Rahmen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt und in der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung eingeplant.“

Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention sei ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt worden, die Bedarfe für die Umsetzung der Maßnahmen seien von den zuständigen Ressorts im jeweiligen Haushaltsjahr im einschlägigen Einzelplan zu decken. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) koordiniere das Monitoring der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie derzeit prüfe, welche gesetzlichen und sonstigen Umsetzungsbedarfe auf Ebene des Bundes und der Länder sich aus der Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ergeben.