11.11.2025 Finanzen — Antwort — hib 603/2025

Aktivrente: Selbstständige sollen erstmal außen vor bleiben

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat in einer Antwort (21/2577) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (21/2003) begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag fallen. Sie schreibt: „Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch.“

Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor (21/2673) und soll am Donnerstagmorgen in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.