Aktivrente: Selbstständige sollen erstmal außen vor bleiben
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat in einer Antwort (21/2577(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (21/2003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag fallen. Sie schreibt: „Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch.“
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor (21/2673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und soll am Donnerstagmorgen in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.