Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“
Berlin: (hib/JOH) Die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung trägt laut Bundesregierung dazu bei, „nachhaltig Perspektiven für Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu schaffen, besonders in der Verantwortung stehende Aufnahmeländer und -gemeinden zu unterstützen und Fluchtursachen zu mindern“. Die öffentliche Nennung der von der AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (21/2006) erfragten Projektdetails würde jedoch ein nicht unerhebliches Risiko für die Umsetzung der Maßnahmen und das Personal vor Ort bedeuten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2556). Daher werde auf die Projektliste in der Anlage verwiesen, die als Verschlusssache „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sei und separat an den Deutschen Bundestag übermittelt werde.
Zu den Kosten führt die Bundesregierung aus, der Titel habe einen Ansatz von rund 408,8 Millionen Euro gehabt. Im Oktober 2024 sei er mit 25 Millionen Euro an überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Rahmen der Libanon-Krise verstärkt worden, im November mit rund 1,5 Millionen Euro durch die Inanspruchnahme von Ausgaberesten. Infolge dieser unterjährigen Anpassungen einzelner Projekte seien Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro auf andere Projekte im Rahmen der „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ umgeplant worden. Vom Titelansatz seien rund 4,1 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen und dem Bundeshaushalt wieder zugeführt worden.
Die Bundesregierung betont, die Projekte der Sonderinitiative würden verschiedene interne und externe Monitoring- und Evaluierungssysteme durchlaufen, bei denen sowohl qualitative als auch quantitative Indikatoren zum Einsatz kommen. Die Durchführung von maßnahmenbezogenen und strategischen Evaluierungen folge den Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit.