Anhörungen zu Aktivrente und Standortfördergesetz terminiert
Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat vorbehaltlich der Überweisung eine öffentliche Expertenanhörung zum von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Aktivrentengesetzes (21/2673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Diese soll am 1. Dezember 2025, ab 16 Uhr, stattfinden. Bestandteil der Anhörung wird auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sein. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Aktivrente steht für den kommenden Freitagmorgen auf der Tagesordnung.
Zum Entwurf des Standortfördergesetzes (21/2507(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) setzten die Abgeordnete ebenfalls für den 1. Dezember 2025 eine öffentliche Anhörung an. Diese beginnt um 14 Uhr.
Link zum Bericht über die erste Lesung des Entwurfs für das Standortfördergesetz: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/standortfoerdergesetz-soll-bedingungen-fuer-start-ups-verbessern(Externer Link)