24.11.2025 Verkehr — Antwort — hib 643/2025

Cybersicherheit im Bundesverkehrsministerium

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung ist nach eigener Aussage im Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage (21/2419) der AfD-Fraktion zur Cybersicherheit „nicht durchgängig vollständig erfolgen kann“. Dies schreibt sie in einer Antwort (21/2857) auf Fragen der Fraktion, die sich nach der Cybersicherheit und der Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums (BMV) erkundigt hatte.

Schon die Angabe, wie das BMV den Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte aus Sicht der Bundesregierung zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, „die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde“. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Die erbetenen Informationen berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, „dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt“, heißt es in der Antwort. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik Deutschland zurückstehen.