Aufnahme nationaler Minderheiten ins Grundgesetz
Berlin: (hib/STO) Die Entschließung des Bundesrates vom 26. September dieses Jahres zur Aufnahme nationaler Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/2915). Danach bat der Bundesrat in der Entschließung die Bundesregierung, eine Änderung des Grundgesetzes vorzubereiten, in der dessen Artikel 3 „um einen neuen Absatz erweitert werden sollte: ,Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.'“ Wissen will die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung beabsichtigt, der „Bitte des Bundesrates nachzukommen und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung vorzubereiten“.