01.12.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 654/2025

Keine Daten zu Restschuldbefreiungen seit 2021

Berlin: (hib/SCR) In der Insolvenzstatistik wird bei Angaben zu Restschuldbefreiungen das Merkmal der Staatsangehörigkeit nicht erhoben. Darauf weist die Bundesregierung mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage in einer Antwort (21/2875) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2582) hin. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem nach der Entwicklung der Zahlen der erteilten Restschuldbefreiungen und der betreffenden Staatsangehörigkeit des Schuldners erkundigt. Laut Bundesregierung liegen die Daten zu Restschuldbefreiungen in der Insolvenzstatistik derzeit nur bis 2020 vor.