01.12.2025
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 654/2025
Keine Daten zu Restschuldbefreiungen seit 2021
Berlin: (hib/SCR) In der Insolvenzstatistik wird bei Angaben zu Restschuldbefreiungen das Merkmal der Staatsangehörigkeit nicht erhoben. Darauf weist die Bundesregierung mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage in einer Antwort (21/2875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hin. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem nach der Entwicklung der Zahlen der erteilten Restschuldbefreiungen und der betreffenden Staatsangehörigkeit des Schuldners erkundigt. Laut Bundesregierung liegen die Daten zu Restschuldbefreiungen in der Insolvenzstatistik derzeit nur bis 2020 vor.