23.02.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 119/2026

Regierung teilt Details zum November-Entlastungskabinett mit

Berlin: (hib/LBR) Die von der Bundesregierung genannte Entlastungssumme in Bezug auf Maßnahmen zum Bürokratierückbau ergibt sich aus der Addition der in den Gesetzes- und Verordnungsentwürfen angegebenen Entlastungsbeträge im Hinblick auf den Erfüllungsaufwand. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4045) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3775) mit. Darin hatten sich die Abgeordneten nach Details zu den Ergebnissen des Entlastungskabinetts vom 5. November 2025 erkundigt, etwa zur genannten Entlastungssumme in Höhe von „mindestens 100 Millionen Euro“ und zu den jeweiligen Entlastungszielen für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Mit Blick auf die Entlastungsziele teilt die Bundesregierung mit, die Ziele zur Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent sowie zur Senkung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro beziehen sich auf die gesamte 21. Legislaturperiode. Weiter schreibt die Regierung, dass alle Ressorts „mit einschlägiger federführender Gesetzgebungszuständigkeit“ Beiträge zum Bericht für Maßnahmen für Bürokratierückbau eingebracht haben. Maßnahmen, um die genannten Rückbauziele zu erreichen, leiteten die Ressorts in jeweils eigener Ressortverantwortung in die Wege. Eine wesentliche Steuerung erfolge über den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ sowie durch Befassungen des Bundeskabinetts, schreibt die Bundesregierung weiter.

Die seit 2015 geltende „One in, one out“-Regel, wonach für neue belastende Vorgaben für die Wirtschaft in gleicher Höhe Entlastungen geschaffen werden müssen, habe die Bundesregierung erweitert, berichtet diese in der Antwort. Danach müsse auch der Aufwand aus EU-Vorgaben, der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie der einmalige Umstellungsaufwand berücksichtigt werden. Zudem solle die Regel zu einer „One in, two out“-Regel fortentwickelt werden.