02.03.2026 Verkehr — Antwort — hib 144/2026

Keine Daten zu „organisierten Bettelbanden“ an Bahnhöfen

Berlin: (hib/HAU) Nach der Anzahl von „organisierten Bettelbanden“ an Bahnhöfen und damit im Zusammenhang stehenden Hausverboten hatte sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/3744) erkundigt. Der Antwort der Bundesregierung (21/4233) zufolge liegen dazu keine entsprechenden Daten vor, „da diesbezüglich keine Datenerhebung erfolgt“. Mangels einer Legaldefinition gebe es auch keine Einstufung, wann ein solchen Bettelphänomen als „organisiert“ eingestuft wird, heißt es in der Antwort.

Über die Erteilung eines Hausverbotes werde nach den Umständen des Einzelfalls entschieden, schreibt die Regierung. Ein Hausverbot werde in der Regel für den Bahnhof der Tat und eine Laufzeit von einem Jahr ausgestellt. „Der Bahnhof darf gemäß Paragraf 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) weiterhin betreten werden, um zum Zug zu kommen oder diesen zu verlassen“, heißt es in der Vorlage.