Bisher keine EU-Förderung für Solarpaket I
Berlin: (hib/NKI) „Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets steht weiterhin aus“, das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4295) auf eine Kleine Anfrage (21/4018) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung „steht und stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission - auch auf hochrangiger Ebene“, heißt es in dem Schreiben. Die Europäische Kommission mache die Genehmigung von der Einführung eines sogenannten Claw-Back-Mechanismus abhängig - also eines Abschöpfmechanismus zur Verhinderung von Überkompensation. Einen solchen Mechanismus werde die Bundesregierung zeitnah mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorlegen.
Mit dem sogenannten Solarpaket I (20/8657, 20/11180), will die Bundesregierung seit 2024 den Ausbau photovoltaischer Energieerzeugung wie Balkonkraftwerke, die Nutzung großer Agri-Photovoltaik-Anlagen sowie die Anpassungen bei der Netzeinspeisung voranbringen. Für die Maßnahmen waren auch finanzielle Mittel der Europäische Union vorgesehen.