04.03.2026 Inneres — Antwort — hib 161/2026

Keine Regierungsantworten auf Grünen-Fragen zu „Jungadler“

Berlin: (hib/STO) Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Organisation namens „Jungadler“ können nach Auffassung der Bundesregierung von ihr „aus Gründen des Staatswohls“ nicht beantwortet werden. Ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse ihr zu Gruppierungen vorliegen, die womöglich als extremistisch zu bewerten sind, „ließe Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, den Aufklärungsbedarf und den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4379) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (21/4078).

„Dies könnte Angehörige des gegenständlichen Phänomenbereichs in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit zum Beispiel die Erkenntnisgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach wäre dadurch die Funktionsfähigkeit des BfV „nachhaltig beeinträchtigt, was einem Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht“.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, können auch keine Aussagen zu einzelnen Organisationen getroffen werden. Dadurch könnten der Antwort zufolge „Rückschlüsse auf das weitere Beobachtungsfeld des BfV gezogen werden, was zu einer Ausforschung des Kenntnisstandes führen würde“.

In der Kleinen Anfrage schrieb die Grünen-Fraktion, dass durch Medienrecherchen im Februar 2025 erstmals öffentlich über die Existenz einer „rechtsextremen Organisation mit dem Namen ,Jungadler'“ berichtet worden sei. Nach den veröffentlichten Recherchen bestehe der Verdacht, dass es sich bei „Jungadler“ um eine „klandestine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der verbotenen ,Heimattreuen Deutschen Jugend - Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.' (HDJ) handeln könnte“. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu möglichen personellen, organisatorischen und ideologischen Kontinuitäten zwischen der 2009 verbotenen HDJ und „Jungadler“ hat.