06.03.2026
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 173/2026
Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien
Berlin: (hib/HLE) Die „RED-III-Richtlinie“ der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für den Ausbau erneuerbarer Energien, heißt es in der Antwort der Bundesregierung 21/4397) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4117). Die Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass in nationalen Plänen in erheblichem Maße Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ausgewiesen werden. Eine der Folgen sei, „dass für Anlagen, die in diesen Gebieten beantragt werden, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, so dass das Zulassungsverfahren beschleunigt wird“, schreibt die Bundesregierung.