Länder zuständig für Planung und Bau von Seilbahnanlagen
Berlin: (hib/HAU) Seilbahnsysteme haben sich laut Bundesregierung im touristischen Bereich als zuverlässiges und nachhaltiges Transportmittel bewährt. Zuständig für Genehmigungsverfahren zur Planung und zum Bau von Seilbahnanlagen seien jedoch die Länder, heißt es in der Antwort der Regierung (21/4669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4227). Der Bund unterstütze die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter anderem über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Im Rahmen des GVFG könne der Bund sich an Vorhaben des Baus und Ausbaus von Seilbahnprojekten, die dem ÖPNV dienen, anteilig mit Bundesfinanzhilfen beteiligen. Für das GVFG-Bundesprogramm 2026 - 2030 seien drei Seilbahnvorhaben seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angemeldet worden, heißt es. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um die Seilbahn vom Uniklinikum Venusberg zum HP UN-Campus in Bonn, die urbane Seilbahn in Herne und die urbane Seilbahn in Heilbronn.