AfD fragt nach Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4859) nach Themen und Prüfaufträgen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“. Die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe zum Konnexitätsprinzip habe die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode angekündigt, schreiben die Abgeordneten. Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) soll sicherstellen, heißt es in der Anfrage, dass den Kommunen aus bundesgesetzlich veranlassten Aufgaben keine dauerhaft ungedeckten Mehrbelastungen entstehen. Die Arbeitsgruppe soll sich nach Fraktionsangaben mit Fragen der Veranlassungskonnexität sowie einer adäquaten finanziellen Beteiligung des Bundes an Folgekosten bundesgesetzlicher Regelungen befassen.
Gefragt wird unter anderem nach den Themen und Prüfaufträgen der Arbeitsgruppe und nach der Beteiligung von Bundesministerien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Die Abgeordneten interessiert, in welcher Form die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dem Bundestag bekanntgegeben werden und ob sie zu gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvereinbarungen oder Bund-Länder-Vereinbarungen führen sollen.