Ablösung des „Kita-Qualitätsgesetzes“
Berlin: (hib/STO) Die im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vorgesehene Ablösung des „Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes“ durch ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“ (QEG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5102) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4615). Danach soll dabei der Fokus auf der gezielten Förderung der kindlichen Entwicklung liegen.
„Konkret soll ein QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder regeln“, führt die Bundesregierung weiter aus. Zudem solle eine zusätzliche Förderung der „Sprach-Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das QEG integriert und damit eine zielgerichtete Unterstützung von Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden, die einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Damit trage der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.