13.04.2026 Finanzen — Antwort — hib 285/2026

Doppelförderung bei Antragsprüfung auszuschließen

Berlin: (hib/PK) Fördermittel können nach Angaben der Bundesregierung laut Bundeshaushaltsordnung nur gewährt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte erhebliche Bundesinteresse ohne die Mittel nicht oder nicht im nötigen Umfang befriedigt werden könnte. Bei der Antragsprüfung seien daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen, heißt es in der Antwort (21/5178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2583(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Antragsteller müssten in ihrem Finanzierungs- oder Wirtschaftsplan darlegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird. Dabei seien auch etwaige Förderungen Dritter, beispielsweise aus EU- oder Länderförderprogrammen, auszuweisen.