Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat die Mitteilung über angenommene Urkunden von Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/5448) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um das Übereinkommen Nr. 191 sowie die Empfehlung Nr. 207 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip (2023); die Empfehlung Nr. 208 zur hochwertigen dualen Berufsausbildung (2023) und das Übereinkommen Nr. 192 und die Empfehlung Nr. 209 über die Prävention und den Schutz gegen biologische Gefahren im Arbeitsumfeld (2025). „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Ratifizierbarkeit der Übereinkommen prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation werden nicht ratifiziert, sondern den gesetzgebenden Organen lediglich zur Kenntnis vorgelegt“, heißt es in der Unterrichtung.