Gesetz über schnellere Vergabeverfahren verabschiedet
Berlin: (hib/NKI) - Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Am 23. April 2026 hat der Bundestag über das Gesetz abgestimmt. Mit dem Vorhaben soll es eine Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren geben, wie sie auch in der Verbändeabfrage vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angeregt wurde und auf die sich die Kleine Anfrage „Vorschlag 19110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung“ der AfD-Fraktion bezogen hatte.