Bericht zum Aufteilungsgesetz bei Kohlendioxidkosten
Berlin: (hib/NKI) Der Ergebnisbericht zur Evaluation des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und zur Entwicklung einer Stufenfunktion für Nichtwohngebäude liegt als Unterrichtung (21/5350(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vor.
Der Mitte April 2026 veröffentlichte Evaluationsbericht zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG) bestätigt die Wirksamkeit der Regelungen, sieht jedoch Anpassungsbedarf. Die CO2-Kostenaufteilung solle weiterhin auf Basis tatsächlicher Verbräuche erfolgen. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude werde derzeit erarbeitet, während eine Anpassung bei der Fernwärmeversorgung und beim Mieterschutz angestrebt werde.
Der Bericht dient als Grundlage für eine mögliche Novellierung des Gesetzes, um die CO2-Kostenaufteilung bei Wohngebäuden gerechter an den Einflussmöglichkeiten von Vermietern und Mietern auszurichten.