Zuweisung an die Bundesstiftung Gleichstellung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält eine jährliche Zuweisung des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen durch das Bundeshaushaltsgesetz festgestellten Bundeshaushaltsplans; im Jahr 2025 waren es 5,8 Millionen Euro (davon 3,3 Millionen Euro Personalausgaben). Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5634(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5204(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Regierung erläutert außerdem: „Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG)). Als solche nimmt sie ihre Aufgaben unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung wahr. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“