Vorteile des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verweist in einer Antwort (21/5908(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5609(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion auf die aus ihrer Sicht bestehenden Vorteile des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens. „Dadurch entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des vereinbarten Abrechnungsverfahrens basierend auf Monatspauschalen unter Zugrundelegung des türkischen Kostenniveaus und des damit verbundenen, unbürokratischen Verwaltungsverfahrens keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen“, führt die Bundesregierung aus.
„Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihrem Heimatstaat leben, sondern von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen beziehungsweise hier zu wohnen Gebrauch machen.“ Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zeigten zudem, dass der Anteil der gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge im Vergleich zu den Gesamtkosten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Promillebereich liege und somit keine beitragssatzrelevante Größe darstelle.