Berichtsformate im Forschungsausschuss
Berlin: (hib/DES) Die Bundesregierung nutzt verschiedene Berichtsformate, um den Forschungsausschuss über ihre Arbeit zu informieren. Eine Übersicht darüber, in welchen Fällen und weshalb eine Berichterstattung ausschließlich mündlich erfolgte, ohne dass den Ausschussmitgliedern zuvor schriftliche Informationen vorlagen, existiert nicht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/5913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5607(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.
Bezugnehmend auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schreibt die Bundesregierung außerdem, dass „das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht“. Daher seien nur solche Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfüge oder die sie „mit zumutbarem Aufwand“ erfahren könne.