20.05.2026 Finanzen — Antwort — hib 419/2026

Nullsteuersatz bei Kraftstoffen nicht zulässig

Berlin: (hib/BAL) Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist mit Blick auf europäisches Recht nicht zulässig. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5928(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5615(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).