21.05.2026 Verteidigung — Antwort — hib 425/2026

AfD: Zulagen für spezialisierte Kräfte ausweiten

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der AfD-Fraktion soll die Erschwerniszulage zukünftig auch an die Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Marine (KSM), der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 (HSG 64) sowie des Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe ausgezahlt werden. In einem Antrag (21/6028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, die Soldaten rückwirkend zum 1. Januar 2026 in den Kreis der Anspruchsberechtigten der Erschwerniszulagenverordnung einzubeziehen. Zudem müsse den Soldaten eine einmalige Kompensation für die in den vergangenen drei Jahren nicht gezahlten Zulagen gewährt werden.

Seit dem Inkrafttreten der Novelle der Erschwerniszulagenverordnung zum 1. Januar 2020 sei die Zulage für „besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte“ der Bundeswehr lediglich den Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) des Heeres gezahlt worden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Obwohl das Kommando Spezialkräfte der Marine, die 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 sowie das Air Mobile Protection Team der Luftwaffe gemäß Definition ebenfalls spezialisierte Kräfte der Bundeswehr seien und seitens des Verteidigungsministeriums eine Anerkennung der Gleichwertigkeit erklärt worden sei, sei die Erschwerniszulagenverordnung bisher nicht angepasst worden.