27.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 434/2026

Speicherung von Daten durch Auskunfteien

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse darüber vor, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die für die aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich sind. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6021(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5731(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. „Die Erhebung, Verarbeitung und Verwertung personenbezogener Daten durch Auskunfteien, einschließlich der Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores, richten sich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts erfolgt durch die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder“, heißt es in der Antwort weiter.